Händler oder Privatverkäufer?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Gewährleistung
Privatverkäufer dürfen eine Gewährleistung ausschließen, im Allgemeinen gilt dann „gekauft wie gesehen“.
Dafür sind vergleichbare Fahrzeuge von privat meist etwas günstiger als beim Händler.
Händler müssen grundsätzlich 6 Monate Gewährleistung geben.
Bei vielen Händlern kann man zusätzlich eine Car-Garantie für 1 oder 2 Jahre abschließen, die dann für ganz Europa gilt.